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   BGH, 04.08.2021 - 2 StR 148/21   

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https://dejure.org/2021,56785
BGH, 04.08.2021 - 2 StR 148/21 (https://dejure.org/2021,56785)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2021 - 2 StR 148/21 (https://dejure.org/2021,56785)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2021 - 2 StR 148/21 (https://dejure.org/2021,56785)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: Tatplanung, gezielte Durchführung, Hemmungsvermögen, schwere Persönlichkeitsstörung, Handlungsalternativen eines Wahnkranken, Tatmotiv ohne direkte Beziehung zum Wahnthema)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 303 StGB, § 261 StPO
    Strafverfahren wegen Sachbeschädigung: Anforderungen an eine Urteilsfeststellungen zur Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit durch eine schwere Persönlichkeitsstörung

  • IWW

    §§ 20, 21 StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erhebliche Verminderung der Fähigkeit zum gegenseitigen Abwägen von Anreizen zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen; Aussagekraft des Tatverhaltens wie auch des Verhaltens vor und nach der Tat für das Hemmungsvermögen bei Diagnose einer schweren ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 ; StGB § 21
    Erhebliche Verminderung der Fähigkeit zum gegenseitigen Abwägen von Anreizen zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen; Aussagekraft des Tatverhaltens wie auch des Verhaltens vor und nach der Tat für das Hemmungsvermögen bei Diagnose einer schweren ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 102
  • StV 2023, 223 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.2013 - 2 StR 534/13

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

    Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 StR 148/21
    Einem Wahnkranken stehen in Situationen, die durch den Wahn bestimmt sind, Handlungsalternativen praktisch nicht zur Verfügung (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13, BGHR StGB § 20 Wahnvorstellungen 1).

    Wahnhafte Störungen können sich zwar bei akuten psychotischen Phasen erheblich auf die Schuldfähigkeit - insbesondere das Einsichtsvermögen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13, BGHR StGB § 20 Wahnvorstellungen 1) - auswirken; standen Tatmotiv und -handlung aber nicht in einer direkten Beziehung zum Wahnthema, ist allein aus der Diagnose einer wahnhaften Störung regelmäßig noch keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herzuleiten (s. Senat, NJW 2015, 2055).

  • BGH, 25.02.2015 - 2 StR 495/13

    Schuldunfähigkeit (Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt durch

    Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 StR 148/21
    Wahnhafte Störungen können sich zwar bei akuten psychotischen Phasen erheblich auf die Schuldfähigkeit - insbesondere das Einsichtsvermögen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13, BGHR StGB § 20 Wahnvorstellungen 1) - auswirken; standen Tatmotiv und -handlung aber nicht in einer direkten Beziehung zum Wahnthema, ist allein aus der Diagnose einer wahnhaften Störung regelmäßig noch keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herzuleiten (s. Senat, NJW 2015, 2055).
  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19

    Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf

    Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 StR 148/21
    Das Tatverhalten wie auch das Verhalten vor und nach der Tat sind wenig aussagekräftig für das Hemmungsvermögen, wenn eine schwere Persönlichkeitsstörung zu diagnostizieren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222, 223; Beschluss vom 16. September 2020 - 2 StR 159/20, StV 2021, 217, 219).
  • BGH, 16.09.2020 - 2 StR 159/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; eigenständige

    Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 StR 148/21
    Das Tatverhalten wie auch das Verhalten vor und nach der Tat sind wenig aussagekräftig für das Hemmungsvermögen, wenn eine schwere Persönlichkeitsstörung zu diagnostizieren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222, 223; Beschluss vom 16. September 2020 - 2 StR 159/20, StV 2021, 217, 219).
  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01

    Keine Prozesskostenhilfe zur Bestellung eines Rechtsanwalts für Nebenkläger bei

    Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 StR 148/21
    Das Landgericht hat insoweit dem im Übrigen nicht im Einzelnen dargelegten Leistungsverhalten des Angeklagten eine Bedeutung zugemessen, die ihm nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Bereich schwerer Persönlichkeitsstörungen nicht zukommt (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 -3 StR 335/01, NStZ 2002, 476).
  • BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn ein Sachverhalt keinen Bezug zum Wahnthema hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 StR 148/21, NStZ-RR 2022, 102, 104).
  • LG Gießen, 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19

    Die wahnhafte Störung im Sinne des ICD-10 F 22.0 ist unter dem Begriff der

    Ähnlich verhält es sich bei einem Beschluss vom 4. August 2021 (BGH NStZ-RR 2022, 102), dem ein Urteil des Landgerichts Aachen vorausging.

    Denn einem Wahnkranken stehen in Situationen, die - wie hier - durch den Wahn bestimmt sind, Handlungsalternativen praktisch nicht zur Verfügung; es ist dann von einem bis zum Wegfall reduzierten Hemmungsvermögen und somit ebenfalls von Schuldunfähigkeit auszugehen (BGH NStZ-RR 2022, 102, 103 f.; BGH NStZ-RR 1998, 5, 6).

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